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WLAN-NUTZUNGSBEDINGUNGEN 

Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN


1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs

Der Gastgeber stellt in seinem Ferienobjekt einen kabellosen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der Gast ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Gastgeber gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, volumenmäßig und in allen Räumlichkeiten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Gastes ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Gastgeber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

 


2. Zugangsdaten

Der Gastgeber stellt dem Gast hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten. Der Gastgeber hat das Recht, diese Zugangsdaten jederzeit zu ändern bzw. zeitlich zu beschränken.

 


3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Dem Gast ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Gastgeber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Gastgeber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an Enderäten oder Daten des Gastes, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Gastgeber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Gastgeber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 


4. Verantwortlichkeit des Users

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen (kostenpflichtigen) Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast alleine verantwortlich. Nimmt der Gast über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Gast verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Gast:
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download von Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 


5. Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter

Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.

 


6. Dokumentation

Der Gast wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Gastgebers mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Gastgeber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher Gast wann das WLAN genutzt hat.
Durch die verbindliche Buchung, gelten auch die WLAN-Nutzungsbedingungen als gelesen und anerkannt. Gäste, die gegen die Regeln verstoßen, haften dafür mit allen verbundenen Konsequenzen.